EU-Gesetzgebung zu Abfällen und Mikroplastik
Beim Treffen der 27 EU-Umweltminister im Juni in Luxemburg wurden wichtige gesetzgeberische Fortschritte hinsichtlich der Abfallbewirtschaftung, einschließlich Textilien und Mikroplastik, erzielt und eine endgültige Einigung über das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt.
Die EU hat ihr Engagement für eine grüne Wende unter Beweis gestellt, indem sie die Verbraucher in der EU vor „Greenwashing“ schützt, Lebensmittel- und Textilabfälle gezielt bekämpft und unsere Böden vor Degradation bewahrt.

Die neuen Vorschriften führen verbindliche und harmonisierte Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilhersteller in allen EU-Mitgliedsstaaten ein. Der allgemeine Ansatz legt zudem rechtlich verbindliche Ziele für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen fest, die die Mitgliedstaaten bis 2030 erreichen sollen: 10 % in der Verarbeitung und Herstellung und 30 % (pro Kopf) im Einzelhandel, in Restaurants, Lebensmitteldiensten und Haushalten.
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Für alle, die sich für Mikroplastik interessieren: Der Stand der Note abspielen den EU-Umweltministern vorgelegt.